Lohn­buch­haltung aus Grevenbroich, Neuss
im Überblick

Bruttolohn minus Steuern minus Sozialversicherungsbeiträge gleich Nettolohn. So einfach ist die Lohnabrechnung.

Doch was ist passiert im Hintergrund:
Welche Fristen müssen eingehalten werden? Welche Anträge müssen gestellt werden? Was ist mit Mindestlohn? Gibt es Dokumentationspflichten? Wie sieht es mit dem Thema Nettolohnoptimierung aus?

Gerade das Thema Lohnbuchhaltung wird in kleinen und mittleren Unternehmen vernachlässigt. Neben fundiertem Wissen in Steuer- und Sozialversicherungsrecht besitzen wir auch die sichere Handhabung der eingesetzten Lohnbuchhaltungs- und Datenübermittlungssysteme.


one click business | Ihr Lohn- und Finanzbuchhalter aus Grevenbroich, Neuss



Unser Service an Sie

  • Lohn-/Gehaltsabrechnung pro Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte)
  • Lohnsteuermeldung an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Zahlungslisten
  • Sozialversicherungsmeldung
  • Antrag für die Erstattung der Lohnfortzahlung
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Verdienstabrechnungen
  • Jahreslohnnachweis für die Berufsgenossenschaft


Die monatlichen Lohnuterlagen werden Ihnen grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann auch der Versand per Papierform erfolgen.
Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung!